Fraktionsregelwerk


§1 Geltungsbereich

  1. Dieses Regelwerk ist für alle Mitglieder verbindlich.
  2. Verstöße werden ohne Ausnahme sanktioniert.
  3. Die maximale Mitgliederanzahl beträgt 15 Personen. Eine Überschreitung ist nicht zulässig.

§2 Organisationsstruktur

  1. Die Fraktion gliedert sich in:
    • Fraktionsleitung
    • Stellvertretende Leitung / Offiziere
    • Mitglieder
  2. Die Fraktionsleitung besitzt oberste Entscheidungsbefugnis.
  3. Offiziere handeln im Auftrag der Leitung und sind weisungsbefugt.
  4. Anweisungen der Leitung und Offiziere sind verbindlich und unverzüglich auszuführen.

§3 Aufnahmeverfahren

  1. Neue Mitglieder können nur aufgenommen werden, wenn die maximale Kapazität nicht überschritten wird.
  2. Die Aufnahme erfolgt ausschließlich durch die Fraktionsleitung oder deren Stellvertretung.
  3. Jede aufgenommene Person durchläuft eine verpflichtende Probezeit.
  4. Während der Probezeit kann die Mitgliedschaft jederzeit ohne Angabe von Gründen beendet werden.

§4 entfällt


§5 Einsatz- und Organisationsrichtlinien

  1. An geplanten Einsätzen ist teilzunehmen, sofern das Mitglied online und verfügbar ist.
  2. Pünktlichkeit, Einsatzbereitschaft und Befolgung der Befehlsstruktur sind verpflichtend.
  3. Eigenmächtige Aktionen, die die Fraktion betreffen, sind untersagt.
  4. Fraktionsressourcen, Fahrzeuge und Ausrüstung dürfen nur nach Genehmigung genutzt werden.
  5. Fehlverhalten während Einsätzen führt zu unmittelbaren administrativen Maßnahmen.

§6 Ressourcenverwaltung

  1. Alle fraktionsinternen Ressourcen gelten als Gemeinschaftseigentum.
  2. Jede Entnahme ist zu melden oder zu dokumentieren.
  3. Missbrauch, Zweckentfremdung oder Diebstahl führen zum sofortigen Ausschluss.

§7 entfällt


§8 Austritt und Ausschluss

  1. Ein freiwilliger Austritt ist der Fraktionsleitung mitzuteilen.
  2. Sämtliches Fraktionseigentum ist vollständig zurückzugeben.
  3. Ausgeschlossene Mitglieder verlieren mit sofortiger Wirkung alle Rechte und Zugänge.

§9 Kommunikation

  1. Offizielle Kommunikation erfolgt ausschließlich über die festgelegten Kommunikationskanäle.
  2. Mitglieder sind verpflichtet, diese regelmäßig zu prüfen.
  3. Fehlende Kenntnis über Ankündigungen entbindet nicht von der Verantwortung.

§10 Änderungen

  1. Änderungen am Regelwerk dürfen ausschließlich durch die Fraktionsleitung vorgenommen werden.
  2. Das Regelwerk tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.